Ihre Prüfung


Die Prüfung und Zulassung zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker/in findet beim Gesundheitsamt statt. Prüfung und Zulassung sind durch das Heilpraktikergesetz und die entsprechenden Durchführungsverordnungen staatlich und gesetzlich geregelt (Ausnahme Tierheilpraktiker: hier gibt es keine rechtlichen Grundlagen und nur schulinterne Prüfungen). Das heißt, Sie erlangen einen staatlich anerkannten und gesetzlich geregelten Beruf. Die Berufsbezeichnung des Heilpraktikers ist gesetzlich geschützt.


Es gibt für alle bayerischen Gesundheitsämter eine einheitliche Regelung.


Die Prüfung besteht aus:


- Einer schriftlichen Multiple-Choice-Prüfung (60 Fragen in 120 Minuten)

- Einer mündlichen Prüfung, nach bestandener schriftlicher Prüfung

- Je nach Gesundheitsamt und Prüfer auch einer praktische Prüfung



Was wird geprüft?


- Berufs– und Gesetzeskunde, rechtliche Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde

- Grenzen und Gefahren diagnostischer/therapeutischer Methoden der Heilpraktiker

- Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathologie

- Grundkenntnisse allgemeine Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten – insbesondere Stoffwechselerkrankungen, Herz - Kreislauf – Erkrankungen, degenerative und übertragbare Erkrankungen, bösartige Neubildungen und schwerwiegende seelische Erkrankungen.

- Erkennung und Versorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände

- Technik der Anamneseerhebung und körperlichen Untersuchungstechnik

- Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation

- Injektions- und Punktionstechniken

- Deutung grundlegender Laborparameter

- Grundlagenwissen Pharmakologie und entsprechender gesetzlicher Vorgaben



Die zuständigen regionalen Gesundheitsämter:


Zuständig für Anmeldung und Prüfung ist immer die untere Verwaltungsbehörde (das Landratsamt, wo Sie auch Ihr Auto anmelden). Die Prüfung erfolgt durch den Amtsarzt. Dieser kann auch einem Regierungsbezirk zugeordnet sein.


Ansbach

Bayreuth

Würzburg

Regensburg

Ingolstadt

Mittelfranken

Oberfranken

Unterfranken

Oberpfalz

Oberbayern

0981-4687-43

0921-728228

0931-3574-615

0941-4009-729

0841-305-1520 oder 0841-305-1461